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Alt 22.09.2007, 15:46   #2
FinP
 
Beiträge: n/a
Die Worte "völlig ok" und "Das Notebook ist voll funktionstüchtig" lassen keine andere Deutung zu, als dass eine normale Nutzung unproblematisch möglich sei (Texte lesen gehört unzweifelhaft zu einer normalen Nutzung dazu). Auch ohne seinen "Treiberfehler".

Wenn dies offensichtlich nicht der Fall ist, dann stinkt das nach einer arglistigen Täuschung. Hol Dir einen RA, bzw zumindest mal einen Brief mit Briefkopf eines RA und schick dem einen bösen Brief.

Der Gewährleistungsausschluss hat nichts damit zu tun, ob die Ware falsch angeboten wurde.
Darüberhinaus ist der Gewährleistungsausschluss, wie er ihn formuliert hat, Blödsinn.
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