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Da gilt dann wohl wieder die alte "Stirnbandtheorie", die Verfassungswidrigkeit muss dem Gesetz also "auf die Stirn geschrieben sein".
Die Gefahr, dass unser Gesetzgebungsverfahren solche Gesetze produzieren könnte, halte ich für vernachlässigbar. Auch die Gesetze, die vom BVerfG für mit dem GG unvereinbar erklärt wurden, waren nicht so massiv verfassungswidrig, als dass es jedem mit zwei Gehirnhälften von Anfang an hätte klar sein müssen.
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
Geändert von RolandG (07.06.2010 um 17:44 Uhr).
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