Zitat:
Zitat von Kinesis
Der Bundespräsident hat die Pflicht neue Gesetze verfassungsrechtlich zu überprüfen. Kommt er dabei zu dem Schluss das diese nicht verfassungkonform sind, darf er sie nicht unterzeichnen. Aber auch nur dann!
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Davon steht aber nichts im Grundgesetz:
"Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet"
Demnach wäre es nur ein formaler Akt. Von Prüfung oder möglicher Verweigerung der Unterschrift steht da nichts bei seinen Befugnissen oder Aufgaben.
