Zitat:
Zitat von F 18
Man muss auch mal beachten was da nicht unterschrieben wurde....
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Die Frage wäre ob das überhaupt durchsetzbar wäre. Nach GG hat er ja keine "echten" Befugnisse, die Unterschrift ist nur ein formaler Akt. Die Unterschrift verweigern wäre ja quasi ein Veto-Recht das der Präsi gar nicht haben dürfte, er gehört ja formal zu keiner der Gewalten.
Wenn das Verweigern der Unterschrift keinen zum Umdenken bewegt oder andere rechtliche Schritte gegen das Gesetz eingeleitet werden - kann er dann eigentlich dazu gewzungen werden? Oder einfach sein Vertreter unterzeichnen?
