Zitat:
Zitat von Newbie
ok - das Gesetzt ist wohl in D anders als in der Schweiz, wenn ich das richtig verstanden habe KANN man Kinder unter 7 oder 10 Jahren gar nicht für Haftpflichtschäden versichern.
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Das weiß ich nicht, denke aber schon, dass man Kinder auch versichern kann, denn schließlich gibt es den §829. Dieser weicht das Verschuldensprinzip (ein bißchen) auf.
Ansonsten ist bei einem Unfall halt 7 Jahre die Grenze, bei einem Unfall mit KFZ die Grenze bei 10 Jahren - danach zählt die Einsichtsfähigkeit.