Zitat:
Zitat von Mandarine
Ich denke nur unter 7 Jahren, Kinder über 7 Jahre sind bei den Eltern mitversichert.
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Du vermischt verschiedene Sachen.
1. Wer jemand anderen oder jemandem etwas kaputt macht, muss es wieder heil machen, wenn er es schuldhaft kaputt gemacht hat.
2. Wer nicht schuldfähig ist, hat automatisch kein Schuld - ist somit also auch nicht schadensersatzpflichtig.
3. Wenn jemand schadensersatzpflichtig ist und eine Versicherung diesbezüglich hat, dann übernimmt die Versicherung die Zahlungspflicht.
4. Wenn jemand nicht schadensersatzpflichtig ist, dann übernimmt die Versicherung keine Kosten (warum auch?).
Ein Kind, das etwas kaputt macht, ist nicht schadensersatzpflichtig. Selbst wenn es versichert wäre, braucht die Haftpflicht also nicht zahlen.