Zitat:
Zitat von Cruiser
Warum?
Richtig empfinde ich:
Wer Kinder hat, sollte Schäden, die durch die Kinder entstehen könnten, so absichern, das geschädigte Dritte (ohne Schuld) nicht auf ihren Kosten sitzenbleiben.
Schau mal:
Jetzt mal weg vom Sachschaden.
Stell dir vor ich hätte böse körperliche langwierige oder bleibende Schäden davongetragen.
Wie siehst du es dann grundsätzlich?

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Das ändert an der Grundsätzlichkeit nicht viel.
Schadensersatzpflicht ist auf Schuld/Verschulden basiert, wenn keiner Schuld hat, dann muss auch keiner zahlen.
Ein Kind hat im Straßenverkehr per gesetzlicher Definition keine Schuld. Ob diese festgelegte Altersgrenze nun 10 oder 11 Jahre ist, darüber kann man streiten, aber grundsätzlich finde ich das richtig, dass das Risiko des Straßenverkehrs nicht auf Kinder abgewälzt wird.
Dieser Verschuldensgrundsatz wird in §829 ja aufgeweicht, so dass - solange dann Geld vorhanden ist - Du trotzdem zu Deinem Geld kämest.
An der Tatsache, dass wenn kein Geld vorhanden ist, auch keine Schuld beglichen werden kann, ändert ja auch eine Bejahung der der Schadensersatzpflicht nichts.