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Zitat von Cruiser
Darf ich denn die Rparatur schon vornehmen, ohne das die Versicherung den Schaden gesehen/geprüft hat, wenn ich eine Schadenstaxierung vom Radladen habe? 
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Jein. Theoretisch schon, es ist ja dein Rad und nicht das der Versicherung. Und damit auch deine Sache wann du was daran machen lässt. Wenn du eh reparieren lässt könntest du auch gleich die Rechnung einreichen.
Zweifelt aber die Versicherung bzw. der Unfallgegner die Summe im KV an gibt es Probleme wenn der Schaden danach nicht mehr begutachtet werden kann.
Solltest du vorab reparieren wollen (angesichts anstehender WK verständlich) reichlich Fotos vom Schaden machen um hinterher was in der Hand zu haben. Am besten mit dem KV einige Fotos einreichen.