Zitat:
Zitat von NBer
jo, zeitwert. der berechnet sich nicht, der wird festgelegt. also zb von einem radhändler. wenn der betrag der gegnerischen haftpflicht zu hoch erscheint, schicken die einen eigenen sachverständigen zum schätzen.
zu beachten ist, das bei unfällen mit kindern auch dem "opfer" oft eine teilschuld mitangelastet wird.
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Hm, wirklich nur Zeitwert? Nem Kumpel wurde letztens ein Rad aus dem Keller geklaut, da hat die Hausrat den Neupreis erstattet. Oder gibt es da nen Unterschied zwischen Unfällen und Diebstählen?
Mit Loch im Rahmen kannste das P2C jedenfalls abschreiben Cruiser. Aber gut, dass dir nichts passiert ist. Kopf hoch.
FuXX