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					Zitat von Pascal  Das mit dem Fahrradführerschein fiel mir im Zusammenhang mit den 10 Jahren des Mädchens auch ein. Das wäre u.U. wichtig. Hat sie den "Führerschein" dürfte eine Teilnahme am Straßenverkehr völlig in Ordnung sein, zur Schule dürfen Kinder dann doch auch mit dem Fahrrad. Natürlich ohne elterliche Begleitung. Daher würde ich somit auch keine Verletzung elterlicher Aufsichtspflicht sehen. | 
	
 also jetzt mal ehrlich: wer von euch ist mit 10 jahren kein rad gefahren? und wer von euch dann nur in elternbegleitung?
und wer von euch mit kindern lässt diese nur unter aufsicht radeln? 
 
 
ansonsten: klar, haftpflicht der eltern des kindes; hast du mit den eltern schon kontakt?
wünsch dir, dass du erfolg hast 
