Zitat:
Zitat von Meik
Das Problem steckt hier: 828 BGB: "Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."
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Nu mach n Punkt: prizipiell iss das richtig, aber man kann von ner Zehnjährigen durchaus erwarten, dass sie nicht blindlings wie n Kleinkind hinter nem Auto auf die Strasse rennt (oder fährt).
Wäre zu erwarten, dass sie dies doch tun könnte, hatse alleine und mitm Fahrrad nix auf der Gasse verloren und es liegt ne Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!