Zitat:
Zitat von nabenschalter
erst Mal gute Besserung, aber so einfach wird das nicht.
Auch wenn die Polizie sagt, das Mädchen sei schuld, ist bei einem 10 Jährigen Mädchen die Einsichtsfähigkeit" noch zu prüfen. Sie kann zwar "schuld sein" aber Du bekommst von der Haftpflichtversicherung eventuell immer noch nichts, da Kinder nur eingeschränkt schuldfähig. Un die Haftpflicht wird sich wehren, denn die Abwehr unberechtigter Anspüche (auf grund gesetzlicher Haftungsregeln) gehört zu deren ureigenster Aufgabe. Ich würde da - wofern Du eine Rechtsschutz hast - mal Kontakt aufnehmen.
Oder Du machst Deine Ansürche bei der gegnerischen Versicherung geltend und schaust, wie sie reagieren, Dann kansnt Du immer noch zum Anwalt gehen.
Gruß
Nabenschalter
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Was ist mit "Eltern haften für ihre Kinder"?
Immerhin war die Mutter ja nicht in der Nähe, dafür aber der unangeleinte Hund...
Wenn ich auf meinem Schaden sitzenbleiben sollte, fände ich das nicht fair.