Das Problem steckt hier: 828 BGB: "Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."
Darüber ist dann der Punkt der Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern die Frage. War das so? Oder standen die Eltern daneben und konnten den Unfall trotzdem nicht verhindern?
Leider keine ganz einfache Sache bei Unfällen mit Kindern
Aber was ist eigentlich gerade los, nicht der erste aktuelle Thread zu Radunfällen
