Zitat:
Zitat von Meik
Das müsste man vermutlich mit eigenem Anwalt erst nachholen. So ohne weiteres wird nicht automatisch ein Verfahren eingeleitet um mögliche Produkthaftung geltend zu machen.
|
Nein, dazu braucht man keinen Anwalt.
Das Formular wird von der Polizei präsentiert. Die ermitteln ja nicht aus Spaß. Es könnte aber sein, dass die den Unfall nur einfach aufgenommen haben und die Sache dann eingestellt wird, ohne dass sich groß jemand dort drum kümmert. Was ich jetzt aber nicht als Kritik an der Polizei aufgefasst haben will.
Im Zweifel steht in diesem Fall auf dem Antrag "Strafanzeige gegen unbekannt", weil ja der Verantwortliche nicht feststeht.
Das hat übrigens mit der Produkthaftung nichts zu tun. Um die muss man sich selbst kümmern, das macht die Polizei gar nicht.
Es wäre nur von Vorteil, wenn es so ein Gutachten im Ermittlungsverfahren geben würde, da man das dann verwenden könnte.
Sagt der Jurist TomX, der sich zu früheren Zeiten hauptsächlich mit Strafrecht beschäftigt hat und heute das internationale Zivilrecht aufmischt
