Zitat:
Zitat von TomX
Hast du ein Formular unterschrieben, auf dem steht, dass du Strafantrag stellen willst?
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Das müsste man vermutlich mit eigenem Anwalt erst nachholen. So ohne weiteres wird nicht automatisch ein Verfahren eingeleitet um mögliche Produkthaftung geltend zu machen.
In den meisten Fällen von technischem Versagen ist dann doch fehlerhafte Montage, Alterung oder Überlastung die Ursache und keine fehlerhafte Konstruktion oder Herstellung.
Wenn es zum Prozess kommt hat es den Vorteil dass dann ein Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben wird dass man erstmal nicht zahlen muss. Ein eigens beauftragtes Gutachten kann aber ggf. notwendig sein um der Staatsanwaltschaft darzulegen dass so eine Klage überhaupt einen sachlichen Hintergrund hat und es eine Aussicht auf Erfolg gibt.
Aber das sind juristische Feinheiten von denen ich dann doch zu wenig Ahnung habe. Das Kostenrisiko der weiteren Vorgehensweise sollte man aber tunlichst vorher abklären.
