So ohne weiteres bekommt man mit einem Renner keine Mitschuld, dafür müsste Dinge mitursächlich für den Unfall sein. In der Dämmerung ohne zugelassenes und geprüftes Licht kann das z.B. eine Mitschuld geben, am hellichten Tag nicht.
Der Gang zum Anwalt ist (leider

) eine gute Idee, gerade wenn es um Dinge wie Schmerzensgeld geht. Gesunder Menschenverstand etc. sind ok und sinnvoll wenn man mit dem Unfallgegner reguliert, hier muss man sich aber i.d.R. mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Und das sind Profis dabei die Summe die sie zahlen sollen so weit wie möglich zu drücken.
Auch für ein Fahrrad kann es u.U. Nutzungsausfall geben, z.B. wenn man kein Auto hat und es für den Weg zur Arbeit benötigt.
Bezahlt wird wie auch beim Auto der Zeitwert - abzüglich Restwert. Schwierig ist aber bei Fahrrädern diese Werte festzulegen, so etwas wie eine Schwacke-Liste gibt es ja nicht. Wenn der Händler nichts vernünftiges hinbekommt hilft ggf. auch bei einem Sachverständigen nachzufragen, besonders wenn es sich um höherpreisige Modelle handelt. Ein ehemaliges Top-Rennrad wird nach 9 Jahren deutlich mehr - auch prozentual - bringen als ein Baumarktrad.
Gruß Meik