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Mal generell eine Frage bezüglich "Unfall mit dem Rennrad/Triabike":
Unsere Bikes entsprechen ja nicht ganz so der StVO. Wenn man nun angefahren oder abgedrängt wird, wie verhält es sich dann im Schadensfall? Kann da der Unfallgegner/Polizei/Versicherung demjenigen mit dem Bike eine Teilschuld anlasten, zwecks nicht verkehrssicherem Bike?
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