Auch schön:
Änderung des Familiennamens
Freiherr von Gravenreuth wurde als Günter Dörr geboren, änderte jedoch im Zuge der Liberalisierung des deutschen Namensrechtes am 24. Juni 1980 seinen Familiennamen und nahm den Mädchennamen seiner Mutter an,[14] die von der Familie Gravenreuth abstammt. Juristisch betrachtet ist diese Namensänderung rückwirkend (ex tunc) gültig, d. h. er trägt seinen nachträglich angenommenen Familiennamen Freiherr von Gravenreuth nun rein rechtlich gesehen bereits von Geburt an.
Von seinen Kritikern, u. a. auch aus Reihen der Nachfolgeverbände des in Deutschland abgeschafften Adels, wird diese nachträgliche Namensänderung gerne als nachträgliche Adelung bezeichnet bzw. als Scheinadeligkeit gerügt. Seit der Abschaffung der Vorrechte des Adels 1919 ist diese Unterscheidung in vermeintlichen und tatsächlichen Adel jedoch ohne rechtliche Bedeutung.
Das Genealogische Handbuch des in Bayern immatrikulierten Adels, ein Nachschlagwerk, welches über die Abstammung von Mitgliedern ehemals adeliger bayerischer Familien Aufschluss gibt, führt Günter Freiherr von Gravenreuth als sogenannten Namensträger, der gemäß den Statuten des Vereins Deutscher Adelsrechtsausschuss nicht als dem Adel zugehörig gilt.
Freiherr von Gravenreuth scheiterte vor dem LG München mit dem Versuch, die Nennung seines Geburtsnamens in einem Forum verbieten zu lassen.
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„friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
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