Zitat:
Zitat von FinP
Dann zeig Deinem Freund mal die StVO. Müsste gleich der zweite oder dritte Paragraph sein.
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Steht doch genauso in der StVO
Im siebenundzwanzigsten Paragraphen "Verbände". MEHR ALS 15 Radfahrer ... dann dürfen sie ZU ZWEIT nebeneinander ...
Gruß Meik