Mädels, ne GARANTIE ist eine weiterreichende, über die Bestimmungen der gesetzlich vorgeschriebenen GEWÄHRLEISTUNG hinausgehende Zusage eines Herstellers (auch Händler ggf.), für Sachmängel einzustehen.
Wer Gewährleistungsrechte hat (also in den ersten 24 Monaten nach kauf/Inanspruchnahme der Ware), braucht keine Garantie.
Und nochmal: Refkas Ansprechpartner in Sachen Gewährleistung ist der (gewerbliche) Verkäufer, von dem er den Rahmen/das Rad hat. Gegenüber diesem, und niemandem sonst, bestehen die Gewährleistungsansprüche. Wie der Händler/Verkäufer die Geschichte mit Isaac regelt, ist wiederum dessen Bier.
Selbst, wenn Isaac ihm den (defekten) Rahmen nicht ersetzt, hat Refka Anspruch auf einen Neuen. Es kann Refka wurscht sein, wie der Händler das händelt, der ist aber definitiv in der Pflicht.
Wenns natürlich so ist, wie es einige hier (und sicher nicht nur hier) machen, die einerseits nen Laden haben, und andererseits als privater Verkäufer bei ebay Warenüberhänge ausm Geschäft verticken, würde ich sicherheitshalber nicht lange fackeln, dem Händler eine Chance zu Stellungnahme geben, dabei nen definitiven Lösungsvorschlag fordern, und wenn der nicht kommt, sofort nen Anwalt einschalten, der mit Internethandel Erfahrung hat. Die Rechtslage bei solchen Geschichten iss ziemlich dünnes Eis und ich würde mich nicht auf den dezenten Hinweis verlassen, dasses fürn Händler extremen Ärger mitm Fiskus geben könnte...
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
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