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Zitat von dude
Strafrechtslaie: Anstiftung zum Versicherungsbetrug (oder heisst das noch immer "Versicherungsmissbrauch"? Oder faellt das da ueberhaupt drunter?). Mit Anzeige drohen und angemessenen Betrag zahlen. Voller Preis scheint zu viel, da Neuvermietung moeglich.
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Anstiftung zum Betrug, (Versicherungsbetrug aus §263 Abs. 3 Nr. 5 StGB trifft nicht zu)
Versicherungsmissbrauch ist so eine strafrechtliche Totgeburt, die auch nur die wenigsten Juristen richtig anzuwenden wissen. Strafrechtlich praktisch ohne Bedeutung.
In jedem Fall ist es Betrug, jetzt noch eine Versicherung abzuschließen in der Absicht, dass die dann die Stornokosten übernimmt.