Ich würde mir sehr genau überlegen, ob du auf dieses "unmoralisches Angebot" eingehst. Du wärst dann auch gezwungen, dir von deinem Arzt ein falsches Attest ausstellen zu lassen, denn Krankheiten, die beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung schon bestehen, sind normalerweise in den allgemeinen Versicherungsbedingungen als Reiserücktrittsgrund ausgeschlossen, so dass du riskierst, dass sich die Versicherung querstellt.
Nachdem du ja die letzten 30 Tage mit deiner Stornierung noch nicht erreicht hast, solltest du im Normalfall mit 20% des Mietpreises als Stornokosten auskommen, hängt aber letztendlich von deinem individuellen Vertrag ab.
Interessant fand ich diese Info einer Verbraucherschutzzentrale:
"
Allerdings darf der Anbieter nicht gleichzeitig hohe Stornogebühr verlangen und das Zimmer oder die Wohnung an einen anderen Urlauber vermieten. Deshalb rät die Verbraucherzentrale in diesen Fällen, zum abgesagten Termin eine Kontrollanfrage an den Vermieter zu richten, ob noch was frei wäre. Wenn alles ausgebucht ist, darf nur eine Verwaltungsgebühr und nicht beispielsweise 80% der Miete in Rechnung gestellt werden."
Wenn sie für die Wohnung Ersatzgäste finden (und dazu ist ja noch über ein Monat Zeit), dürfen sie auch keine hohen Stornokosten verlangen!