Zitat:
Zitat von Monterrey
In Österreich ist die Benutzung von Radfahrwegen für Rennradfahrer noch liberaler, desweiteren ist auch das Nebeneinanderfahren auf öffentlichen Straßen bei Trainingsfahrten erlaubt: § 68 STVO
Hier wäre Aufklärung wichtig, weil die wenigsten Autofahrer je was von der STVO gehört haben ;-))
Gruppe ist ebenfalls gemeldet worden!
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hab die guppe auch gemeldet
vielleicht sollten wir eine art gegengruppe mit der österr. stvo gründen