Interessant wird es wenn so jemand mal versehentlich einen Radfahrer streift und dann so ein Post auf Facebook ans Tageslicht kommt.
Dann ist es schnell vorsätzliche schwere Körperverletzung und kein einfacher Verkehrsunfall mehr.
Gruß Meik, wegen dem schon zwei Autofahrer (zeitweise) zu Fuß gehen mussten
