Zitat:
Zitat von Helmut S
Berufssoldaten können nicht kündigen sondern zunächst nur den Dienst quittieren. Der Unterschied liegt darin, das dies nur mit Einverständnis des Dienstherrn geschehen kann. Dieser kann die Entlassung also verweigern oder zumindest hinausschieben.
Soviel zu Realismus 
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Soweit ich weiß, kann jeder Soldat einen speziellen Auftrag/Einsatz aus Gewissensgründen ablehnen.
Reguläre Wehrdienstleistende werden nicht im Ausland eingesetzt.
Der Soldat auf Zeit hat (auch ohne Gewissensbegründung) gewisse Einflußmöglichkeiten auf seine Einsätze.