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Hör auf Huschpuscheldi: Geb die Unterlassungserklärung ab, allerdings ohne Kostenübernahme. Erkläre vielmehr im Anschreiben ausdrücklich, dass Du die Erklärung lediglich abgibst, um eine gerichtliche Auseinandersetzung in einer Angelegenheit zu vermeiden, mit der Du nix zu tun hast, Du einen Anspruch nicht für gegeben hältst und die Erklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben wird. Wenn es einen Rechtstreit gibt, beträgt der Streitwert dann keine 5000 EUR mehr sondern lediglich 450 EUR, d.h. die Kosten des Rechtstreits sind deutlich niedriger. Sie belaufen sich aber immer noch auf 420 EUR für den 2. Sieger. Wenn da also was dran ist, lohnt auch dieser Weg nicht unbedingt und ist nur ne Risikoverminderung. Bei nem Streitwert von 5000 EUR zahlt der 2. Sieger nämlich 2200 EUR nur für den Rechtstreit, d.h. der Anspruch selbst kommt natürlich noch oben drauf.
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