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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Abmahnung vom Rechtsanwalt
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Alt 15.04.2010, 12:41   #1
cabby
Szenekenner
 
Registriert seit: 18.09.2008
Ort: Giessen
Beiträge: 326
Abmahnung vom Rechtsanwalt

Hallo zusammen,
ich habe eine Abmahnung vom Rechtsanwalt bekommen, weil ich ein Lied angeboten haben soll. Der Rechtsanwalt, will das ich 450 € als Urheberrechtsverletzung bezahle. Würdet ihr zahlen oder was kann ich da machen? Hier sind doch einige Rechtsanwälte zugegen oder?

Edit:
Anwaltskosten bei Urheberrechtsverletzung durch einen Verbraucher. Bei Urheberrechtsverletzungen, die durch einen Verbraucher begangen wurden, werden die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren ab dem 1.8.2008 auf maximal EUR 100,– beschränkt. Dies gilt allerdings nur für „einfach gelagerte Fälle“, die mit einer „unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ verbunden sind, vgl. § 97a Abs. 2 UrhG. Eine nähere Definition des sog. „einfach gelagerten Falles“ wird vom Gesetz nicht geliefert. Die Reichweite dieser Formulierung bleibt daher der gerichtlichen Auslegung vorbehalten. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt hingegen der Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes gegenüber seinem Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber. Weiters gilt diese Beschränkung auch nicht für Verletzungen von sonstigen Schutzrechte wie dem Marken- oder Patentrecht, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde.

Das gilt aber wahrscheinlich nicht für Liedtitel oder?
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