Zitat:
Zitat von Tobi7185
Also so, dass ein Neo nun mal AUCH eine Schwimmhilfe darstellt und sie nur AUSNAHMSWEISE aus Kälteschutzgründen getragen werden darf?!
Das ein Neoverbot also nichts mit Überhitzung zu tun hat, sondern eher mit einem generellen Schwimmhilfenverbot?
So habe ich die Regel zumindest bisher verstanden...
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Dann hast Du die Regel falsch verstanden.
Ein Neoprenanzug ist IMMER nur als Kälteschutzanzug zu verstehen, von nichts anderem spricht die Sportordnung. Die Bezeichnung Neopren, bezieht sich auf das Material. Das die Anzüge als Schwimmhilfe zu verstehen sind, entspringt dem Wunschdenken von schlechten Schwimmern. Ausserdem ist es ein Ammenmärchen, das ein Neoprenanzug gegen das Ertrinken schützt.