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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Interview mit Jörg Barion, Ex-Geschäftsführer der DTU
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Alt 15.04.2010, 10:01   #17
kaihawaii
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Kassel, München
Beiträge: 331
Zitat:
Zitat von Jahangir Beitrag anzeigen
...

Jörg Barion macht es sich sehr einfach, wenn er sagt, dass ein GF eines Verbandes nicht mit dem GF einer Gesellschaft verglichen werden kann und ein weisungsgebundener Angestellter ist. Das ist schlicht falsch. Wer die Geschäfte eines Verbandes führt, erteilt Weisungen und ist ein Angesteller mit Verantwortung und Entscheidungskompetenz.

Ganz allgemein: Der GF eines Verbandes ist hauptamtlich tätig. Er hat den besten Einblick in den Verband. Wenn nicht der GF eines Verbandes auf Probleme und etwaige Fehlentwicklungen hinweißt, dann können die ehrenamtlichen Mitglieder eines Präsidiums, die nichts von diesen Problemen wissen, weil der Präsident selbstherrlich in Personalunion mit zB seinem Schwager alles regelt, auch nie davon erfahren. Der GF braucht keine eigene Wertung abzugeben, aber er hat auf Sachverhalte aufmerksam zu machen. Das ist aber eine sehr banale Feststellung. Aus diesem Grunde halte ich es für falsch, dass die Position des GF der DTU nicht sofort wieder neu ausgeschrieben wird. Dass dies unterbleibt, spricht allein für die von Barion der gegenwärtigen DTU Spitze unterstellten Eigentinteressen.

...

Cengiz
Hier sollte ggf. nachgehakt werden, ob Jörg Barion nicht entsprechend in die Gremien kommuniziert hat und welche Rolle in welcher Ausprägung v. Dominanz Dr. Klaus Müller-Ott (vielleicht auch zeitweilig mit seinem Schwager) eingenommen hat. Hier sehe ich die Landespräsidenten viel eher in der Pflicht.

Das damalige Präsidium, in dem auch Claudia Wisser z.T. für die Finanzen zuständig war, ging den Umweg über einen ihr nahestenden Landesverband. So einfache Milchmädchen-Schuldzuweisungen finde ich in der Sache nicht ausreichend und zielführend.

Solange die DTU in einer Demokratie der Blockmehrheit (NRW, Bayern, BW) lebt, könnte eine Abwahl nur über die übergeordneten Instanzen (Satzungsänderung: hier Wahlrecht oder Verbandsgericht: hier grobe Vergehen oder Verstöße gegen geltendes Recht) geschehen. Ob sich zwei Juristen formaljuristisch große Fehler/Vergehen erlauben, wage ich zu bezweifeln, wenngleich der Ablauf des Arbeitsgerichtsprozesses auf mangelndes fachliches Wissen bei der Ersteinschätzung der Sachlage hindeuten könnte. Vielleicht kann nach Abschluss der Verfahren um die TEG und der damit einhergehenden Strafverfahren gegen diverse Personen wirklich eine verlässliche Aufklärung bringen.
kaihawaii ist offline   Mit Zitat antworten