Wenn Du Dich nicht erwischen läßt kannst Du sowieso mitnehmen, was in die Trikottaschen passt...
Wenn Dich aber doch jemand entdeckt, dann kommt es darauf an, so auf den Entdecker einzuwirken, dass er keinen Strafantrag stellt.
(Bei räuberischem Diebstahl gibt es die Geringwertigkeitsschwelle nicht! Also nicht dem eins auf die Ömme hauen.)