Zitat:
Zitat von Danksta
Das bringt mich aber zu ner Frage an die Rechtsexperten:
Wenn ich dehydriert und satt im Unterzucker also einfach vollkommen breit eine Tankstelle überfalle und denen ein paar Kitkat klaue, zählt das als Mundraub? Oder bin ich wenigstens vermindert schuldfähig?
|
mundraub ist eine erfindung des volksmundes und genauso strafbar.
in aller regel waere es wohl eher bloss ein diebstahl minderwertiger sachen (sub 25€?), dessen Verfahren - falls angezeigt - von der StA eingestellt wird (ausser es ist ein Wiederholungsfall).
ja, unterzucker duerfte als verminderte schuldfaehigkeit funktionieren. aber, wie gesagt, das braucht es gar nicht. nachblechen und evtl. hausverbot ist die realistischste konsequenz.
ein starfrechtsexperte moege mich korrigieren.
