Das ist ja der Punkt. Ein positiver Test wo verbotene Substanzen nachgewiesen werden ist ja ein (ziemlich) eindeutiger Beweis. Auch ein Anscheinbeweis bei sehr auffälligen Blutwerten ist akzeptabel.
Nur warum ausgerechnet hier - wohlgemerkt nicht einmal Straftat - Grundprinzipien umkehren? Beweislastumkehr? Recht auf ein Gegengutachten zur Verteidigung? Was ist in diesem Fall, das letzte Gutachten lieferte eine plausible Erklärung die nicht für Doping spricht. Und entkräftet damit massiv den Anscheinbeweis bzw. schafft deutliche Zweifel an der eindeutigen Schuld. Wo wir wieder beim Menschenrecht "in dubio pro reo" wären.
Oder haben Sportler keine Menschenrechte?
IMHO müsste Doping genauso als Betrug und damit als Straftat gelten damit sich ordentliche Gerichte damit befassen und sowohl Doper wie auch Hintermänner vor dem Risiko einer "echten" Strafverfolgung stehen. Wo letztlich auch unabhängige Richter entscheiden und nicht Tests "unter den Tisch fallen" usw. wie bei gewissen Verbänden schon vorgefallen.
Gruß Meik