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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Gesetzeslage Fahren im Pulk und Radwegepflicht
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Alt 24.08.2007, 10:52   #5
Meik
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Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Rhede
Beiträge: 8.872
Sieht meist so aus dass bei entsprechenden Radwegen das Verwarngeld nicht durchgesetzt wird damit keiner Einspruch gegen die Kennzeichnung erhebt. Hatte mir in Aachen mal ein Polizist erzählt dass die angewiesen wurden die Radwegepflicht dann nicht zu kontrollieren da die wenigsten Radwege den Vorschriften entsprechen.

Andererseits: Bei halbwegs ordentlichen Radwegen seh ich auch keinen Grund die nicht zu benutzen.

Auch so ein Erlebnis das ich so schnell nicht vergesse. Fahr auf der Strasse obwohl so ein blöder Radweg ... naja, Polizeiauto neben mir, die Scheibe geht runter ... oh oh ... Und was kommt? Boah, bist aber flott unterwegs, wofür trainierst du denn? Hab mich ca. 2min mit denen unterhalten dann haben die mir viel Erfolg gewünscht und sind abgedüst. Mit sicher 30 Autos Schlange hinter mir. Und keiner hat sich getraut zu hupen oder zu überholen

Gruß Meik
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