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Alt 24.08.2007, 10:43   #3
Meik
Szenekenner
 
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Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Rhede
Beiträge: 8.869
Ist doch nicht neu?

Kann man alles in der StVO nachlesen, bzw. die Mindestbreiten in den VwV zur StVO.

StVO §2 Abs 4, §27 Abs 1 und VwV-StVO zu §2 Abs 4.

In letzterem: Radweg und Radfahrstreifen mindestens 1,5m, gemeinsamer Fuss+Radweg 2,0m ausserorts, 2,5m innerorts, Radweg für beide Richtungen 2,0m. Empfehlung nochmals je 0,3-0,5m mehr.

Gruß Meik
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