Ausserhalb geschlossener Ortschaften ist das
Parken auf Land-, Kreis- und Bundesstrassen verboten.
Halten ist erlaubt und solange der Pursche nebenan Schilder auf- oder abgehängt hat, hat er gehalten, nicht geparkt.
Dem Wagen ungespitzt ins Heck zu bumsen und ihm ne Teilschuld (die theoretisch rechtlich vorliegen könnte) zuzurechnen empfinde ich ähnlich, wie jemandem an ner Kreuzung die Vorfahrt zu nehmen und ihm ne Teilschuld anzurechnen, weil der Crash nicht passiert wäre, wenn er früher oder später losgefahren und an die Kreuzung gekommen wäre.
Ich frage mich aber generell, wie man blindlings und ungespitzt einem hintendraufrauschen und die Schuld woanders als bei der eigenen Blödheit suchen kann.
Bitte nicht falsch verstehen, aber da hat vom Kopf nicht nur der Kiefer was abgekriegt.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!