Zitat:
Zitat von Thorsten
Gegenfrage: Auf was begründest du deinen - erhofften - Anspruch auf eine Leistung der Versicherung?
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Naja, wenn die Schuld beim meinem Trainingskollege liegt, dann muss seine Versicherung (in dem Fall die Startpassversicherung) ja denke ich für den Schaden aufkommen.
Meine Frage ist ja praktisch nur für welche Schäden diese DTU Versicherung insg. aufkommt und wie die Schadenshöhe bei so Sachen wie Klamotten bemessen wird.