Scheinbar soll die/der Gesuchte die DTU tatsächlich etwas "voranbringen":
Da werden sehr gute Kenntnisse z.B. in MS-Office gefordert.
Wohl damit zumindest eine Person die WORD-Rechtschreibprüfung richtig anwenden kann?
(Siehe Überschrift)
Und es wird erwartet, dass er/sie Zahlungsverkehr per Online-Überweisung ausführen kann.
Auf das alle "DTU-Gläubiger" ihr Geld bekommen?
Oder wie ist das zu verstehen?
Dass die Person sowohl die Dienstreisen, Tagungen,... abrechnen,
aber auch die Reisekostenabrechnungen prüfen soll, gefällt mir nicht wirklich.
Das klingt nicht unbedingt nach einem "Vier-Augen-Prinzip".
Dabei sind doch auch die Reisekostenabrechnungen der Vergangenheit nicht immer unproblematisch gewesen - wie man so lesen konnte... .