Im Zweifelsfall mußt du nachweisen, daß der Helm einer Prüfnorm genügt.
Das muß nicht durch Aufkleber geschehen. Wenn nun Dein Aufkleber ab ist, versuch mal im net beim Hersteller etwas zu finden.
Aber es ist dann auch schon ein Korinthenkacker, der sowas bemängelt, vor allem, weil er damit beweist, daß er von Helmen generell keine Ahnung hat.
Fazit: ein von der Marke und Form her völlig abseitiger Helm, der nichts hat, was ihn ausweist, kann zurückgewiesen werden.
Die Methode mit dem Ersatzhelm ist in der neuen SpO verboten.
Der Helm, der beim Einchecken vorgezeigt wird, muß auch am Rad liegen.
Hier nochmal G 5 der SpO:
G.5 Radhelm
Bei allen Wettkämpfen ist ein radsportspezifischer Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu tragen,
dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht und der folgende
Bedingungen – festzustellen durch eine Sichtprüfung - erfüllt:
- korrekter Sitz auf dem Kopf
- keine Beschädigungen aufweisen
- unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens drei Stellen mit der Schale
verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. ä.) schließbar sein müssen.
@Raimund: Daß das fragwürdig ist, ist doch überhaupt kein Thema.
Nach dieser Vorschrift werden MTB Helme mit Kinnschutz (also Vollhelme) zurückgewiesen. Obwohl außer Frage steht, daß ein Vollhelm deutlich mehr Schutz bietet als so ein Styroporkügelchen.
Leider ist es nicht erlaubt, über den Verstand derer die sowas entscheiden, die richtige Aussage zu machen.
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"Ich hab das gar nicht gewußt!!"
Live is a bitch and then you die
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