Zitat:
Zitat von qbz
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Aerztliches Attest wuerde in dem Fall fuer einen Start immer ausreichen.
-qbz
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@qcb
Vorsicht! So einfach scheint das nicht mehr zu sein.
Auch nach meiner Meinung hätte bislang ein Attest ausgereicht.
Inzwischen scheint es hier aber eine Regelverschärfung gegeben zu haben.
Gem. der von mir oben bereits mal herangezogenen Beschreibung der NADA-Code - Änderungen 2009
http://www.dosb.de/fileadmin/fm-dosb...A-Code2009.pdf an der sich gewiss auch die deutschen Sportfachverbände orientieren, muss der Sportler der solche Medikamente einnimmt, nunmehr deren versehentliche Einnahme nachweisen können. Was mit einem Attest, dass man dieses Medikament benötigt, nicht darstellbar sein dürfte.
Wäre also gut, wenn ich demnächst irgendwann gänzlich ohne diese verbotene Medikamentation auskomme. Ansonsten könnte ich gleich mit dem Triathlonsport aufhören.
Außerhalb von Trainingseinheiten, die zumeist ja auch nur jew. eine der drei Bewegungsformen umfassen, wird dieser ja fast nur in Wettkampfform ausgetragen. Und daran wäre mir strenggenommen die Teilnahme gem. NADA-Code untersagt.
Nachtrag:
Eine Hoffnung bleibt mir noch:
Nämlich die, dass man das "versehentlich eingenommen" so auslegt, dass es sich allein auf das absichtliche Dopen bezieht.
Nur damit würde man wohl, in den Augen mancher Zeitgenossen, bewusst den noch immer vorkommenden "Pseudo-Attesten" Tor und Tür öffnen.
Edith:
Wenn der NADA-Code so in der Praxis angewendet wird, hätte ich selber kein Problem damit, nicht nur den Kontrolleuren die Bedürftigkeit klar zu machen. Was aber nicht für jeden Betroffenen gleichermaßen einfach wäre.