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Alt 20.01.2010, 18:48   #44
Falko
Szenekenner
 
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Registriert seit: 05.03.2007
Ort: Altötting
Beiträge: 702
Hab mir grad die AGB`s noch mal reingezogen:

a) Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


Sehe ich das verkehrt oder bin ich sogar laut seinen AGB im Recht?
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Keiner ist so verrückt, dass sich nicht ein noch Verrückterer fände welcher ihn versteht.
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