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Alt 20.01.2010, 18:07   #41
Falko
Szenekenner
 
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Registriert seit: 05.03.2007
Ort: Altötting
Beiträge: 702
Heute kam die Antwort vom Händler, er verweist auf seine AGB in denen steht, dass die Widerrufsfrist nur zwei Wochen beträgt & wir sollen alles weitere mit seinem Inkassobüro klären, an welches er den Vorgang abgegeben hat.

Was zählt nun, AGB oder BGB?
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Keiner ist so verrückt, dass sich nicht ein noch Verrückterer fände welcher ihn versteht.
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