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Alt 17.01.2010, 21:20   #6
Thorsten
Szenekenner
 
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Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Schreiben da nicht manche Versender sogar, dass der Kaufvertrag erst durch die Lieferung der Ware zustande kommt? Die Bestellung ist doch erst mal nur dein Angebot, dass du deren Angebot zum Kaufen annehmen möchtest. Es muss von deren Seite auch eine Willenserklärung bei dir eigegangen sein. Bestellbestätigung mit Zahlungsaufforderung dürfte aber vermutlich ausreichend sein. Die Konstellation würde ich erst mal prüfen (lassen, denn als Laie ist das wie Hütchenspielerei). Unsere Juristen wie Jahangir oder dude (die sind in der Beziehung die Hütchenspieler ) können das sicher in einem Satz korrekt darlegen.

Nicht bezahlen und schweigen ist aber auf jeden Fall der falsche Weg. In so einem Fall hätte ich mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und ihm dargelegt, dass du die Ware sowieso nur auf seine Kosten (da > 40 Euro) zurückschicken wirst und er sich lieber seine Rückportokosten sparen sollte und das Geschäft sofort annullieren sollte. Ein schlauer Verkäufer geht drauf ein, ein dummer zahlt den Rückversand und macht sich Arbeit, die ihn nur was kostet.

Ähm - wie lange ist die Nichtbezahlung denn her? Seid ihr im Verzug?
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