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Thorsten,
ist das nicht eines der Hauptunterschiede zwischen dem deutschen Rechtssystem, das auf der Abstraktion von Sachverhalten basiert und dem angelsächsischen, bei dem jede Fallkonstellation im Vertrag mit abgehandelt werden muss?
Ich habe hier an meinem Arbeitsplatz fast täglich das Vergnügen, mich mit (Darlehens-)Verträgen auseinander zu setzen. Unsere ehedem nach deutschem Recht erstellten Verträge empfand ich mit durchschnittlich 10 Seiten schon als eine Zumutung, inzwischen sind jedoch angelsächsische mit bis zu 100 Seiten en vogue.
In der Praxis stelle ich dann aber immer wieder fest, dass man im Fall der Fälle Jahre später doch wieder nicht an genau diese Konstellation gedacht hat und sich eine Regelungslücke auftut.
Wieviel schöner war es doch, als sich Kaufleute tief in die Augen blickten und dann per Handschlag ein Geschäft besiegelten.
(so, dass musste mal raus)
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
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