Zitat:
Zitat von FuXX
Und wie interpretiert man nun? Nach "in dubio pro reo" oder gesundem Menschenverstand?
Vermutlich beides, das eine bei rechtlichen Folgen, das andere bei der persönlichen Meinung. Ob das aber nun richtig ist?
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Ja, warum nicht? So ist es doch letztlich häufig bei rechtlichen Problemen, wenn etwas nicht strafbar oder gerichtlich verwertbar ist. So weiß z. B. jeder, dass Tyler Hamilton bei Olympia randvoll war, aber eben die B-Probe geschrottet wurde. (Gleiches gilt für die Fälle von negativen B-Proben bei positiven EPO-Tests der A-Proben.)