Also doch:
Zitat:
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Ausdrücklich ausgeschlossen wird in dem Vertrag die Gefährdungshaftung nach Paragraf 84 Arzneimittelgesetz. Sie verpflichtet Arzneimittelhersteller generell zum Schadensersatz, wenn infolge der Anwendung ihrer Medikamente „ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen nicht unerheblich verletzt“ wird.
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Dann aber:
Zitat:
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GSK-Sprecher Markus Hardenbicker wies jedoch darauf hin, dass das Unternehmen sehr wohl auch für Gesundheitsschäden durch Pandemrix hafte. Insbesondere könne die Gefährdungshaftung durch Vertrag nicht ausgeschlossen werden.
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Versteht das noch einer?
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Goals without plans are wishes.
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