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Zitat von Liga-Statut
§ 9 Verpflichtung der Vereine
Alle NRW-Liga-Vereine müssen mindestens einen ausgebildeten Kampfrichter nachweisen. Der Kampfrichter ist verpflichtet, pro Saison mindestens zwei Kampfrichtereinsätze nachzuweisen. Sollten genügend Kampfrichter vorhanden sein, kann der Ligaausschuss von der Verpflichtung der Vereine, Kampfrichter
nachzuweisen, Abstand nehmen. Ist dies nicht der Fall, bekommt die ranghöchste Ligamannschaft des Vereines nach Abschluss der Saison 2 Strafpunkte. Vereine, die eine oder mehrere Mannschaften im Ligabetrieb (z. B. Oberliga – Verbandsliga) stellen, müssen einen ausgebildeten C-Trainer Triathlon nachweisen.
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Wer denkt sich so einen Unfug aus...? Kann mir bitte einer Sinn und Zweck erklären...?