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Zitat von Falko
Wie krank sind die Menschen?
Der Schöffe war so alt wie mein Unfallgegner, anscheinend kannte man sich sogar...
Edit sagt, sie sei froh über fahrlässig...auch wenn es offensichtlich mutwillig war. Seine Versicherung muss zahlen...ist sicherlich problemloser als die Kohle von `ner Privatperson einzuklagen. Wo nichts ist, kann man nichts holen.
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Aber hiermit hat er ja auch schon gut einen auf den Deckel bekommen und vermutlich hätte sich zuerst der Staat die 2000 Piepen geholt und du hättest dich beim evtl. Rest bedienen dürfen:
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Zitat von Falko
Nun ja: Der Kerl wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung anderer im Straßenverkehr, Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Vom Vorwurf der Unfallflucht wurde er freigesprochen da ihm nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass er meinen Sturz hätte bemerken müssen.
Er bekommt seinen Führerschein frühestens in 8 Monaten wieder (er wurde ihm Anfang September bereits abgenommen, als die Anklage vom Staatsanwalt feststand), ist zu drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden welche für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, muss 2000€ an den Staat zahlen und hat Meldeauflagen für die Zeit der Bewährung bekommen.
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Wobei einem (Nicht-Juristen) nach der strafrechtlichen Verurteilung wegen Nötigung und vorsätzlicher Gefährdung das "fahrlässig" im Zivilrecht nicht wirklich einleuchten will. Juristisch geht das aber sicher

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