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Alt 28.10.2009, 23:31   #11
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von aRa Beitrag anzeigen
Das gibt es wie vorher geschrieben nicht mehr, Da es jetzt eine geschützte Berufsbezeichnung ist! Trotzdem vorher erkundigen ob es auch de 5 jährige Ausbildung war....
Habe gerade die hessische Weiterbildungsordnung zur Osteopathie mal durchgesehen, weil ich heute abend Zeit habe (Bereitschaftsdienst), weil mich das Thema interessiert und weil es sowas in Bayern noch nicht gibt.


1. Vorab: ich find's gut, dass die Hessen das versuchen zu regeln, weil es den aktuell reichlich zu beobachtenden Wildwuchs im Bereich Osteopathie hilft, etwas einzudämmen.

2. Ob jemand in seinem Beruf was kann oder nicht, hängt nicht zwangsläufig von der Dauer der Ausbildung ab, aber von der statistischen Tendenz her sind längere Ausbildungsgänge verbunden mit genügend langer praktischer Berufserfahrung schon i.d.R. sehr kurzen Ausbildungsgängen überlegen.

3.Die Berufsbezeichnung Osteopathie gibt es auch in Hessen nach wie vor nicht. Nach abgeschlossener Weiterbildung Osteopathie behält man auch dort weiterhin die vorherige Berufsbezeichnung, nämlich Masseur, med. Bademeister. Physiotherapeut oder Heilpraktiker (nur eben dann mit osteopathischer Weiterbildung, was man sich als Ergänzung auf das Praxisschild schreibt)

3. Die dortige Ausbildung sieht 1350 Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten vor. Das sind, da die Stunde ja 60 Minuten hat, knapp über 1000 Stunden was sich bei Vollzeitausbildung problemlos in ca. 25 Wochen, somit also einem halben Jahr absolvieren lässt. Von einem 5-jährigen Studium der Osteopathie, wie es z. B. in den USA angeboten wird, sind diese von der hessischen Weiterbildungsordnung verlangten Ausbildungszeiten schon noch sehr deutlich entfernt.

Um es abschließend nochmal zu verdeutlichen: Wer heilt hat recht. Wer sich also bei seinem "Osteopathen" gut aufgehoben fühlt, der soll da ruhig weiter hingehen, v.a. wenn dieser auch faire, d.h. seiner Qualifikation angemessene Preise verlangt.

Ich habe aber in der letzten Zeit desöfteren z. B. von Patienten gehört, dass sie mit einem 10er-Rezept für Krankengymnastik ausgestellt von ihrem Orthopäden zu ihrem Physiotherapeuten gelaufen sind und dieser sie daraufhin statt zu 10 KG-Sitzungen zur alternativen Durchführung von 5 (gleich langen) "Osteopathie-Behandlungen" überredet hat und sowas ist nicht nur unseriös sondern glatter Abrechnungsbetrug.

Geändert von Hafu (28.10.2009 um 23:36 Uhr).
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