Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Wir haben vom Bayerischen Staatsministerium nun die Auskunft bekommen, dass die geplante amerikanische Versteigerung oder eine Online-Verlosung nicht genehmigungsfähig ist. Sie verstößt gegen die Paragraphen zum illegalen Glücksspiel.
Wir werden also über ebay versteigern. Dank an Jürgen Sessner für den zeitlich umfangreichen Versuch, eine Verlosung zu realisieren.
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Sehr sehr schade.
Hat sich denn das Ministerium in irgendner Form geäussert, in wie weit man von Jürgen in dem Filmbeitrag dargestellter Verlosung abweichen müsste, dass ne Genehmigungschance besteht?
Also welche Modi man ggf. ändern müsste?
Nicht, dass ich nu ne erneute Aufnahme der Idee mit dem Verlosungsverfahren fordern wollte, aber es wäre sicher für die Zukunft interessant, unter welchen bedingungen so was möglich wäre, bzw. woran das Ministerium den Glücksspielcharakter festmacht.
Wenn ich das höre und dann gestern abend ne doofe Blonde für 5 Minuten bewundern darf, die ihren Zuschauern zwei mittlere Buchstaben eines vierbuchstabigen Wortes, das jeweils mit "E" beginnt und endet, abringen will, womit man 300Taler gewinnen kann (aber eher 1,97€ für den erfolglosen Anruf loswird), kommt mir ja schon etwas die Galle hoch.