Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  DasOe
					 
				 
				
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					Zitat von  trigurke
					 
				 
				Stimmt es oder stimmt es nicht, dass für den IM nicht die DTU Regeln gelten? 
			
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 Es stimmt nicht. Gemäß §20 der VSO gibt es vertragliche Vereinbarungen zwischen Xdream und dem DTU-Präsidium.  
			
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 Hm. Nenn mich kleinlich. 
Lt. §3.3 der Sportordnung der DTU in der Fassung vom 29.1.07 beträgt die Zeitstrafe bei Verstößen gegen das Windschattenfahrverbot 8 min, in Frankfurt wurden aber nur Zeitstrafen von 6 min gegeben.