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Zitat von DasOe
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Zitat von trigurke
Stimmt es oder stimmt es nicht, dass für den IM nicht die DTU Regeln gelten?
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Es stimmt nicht. Gemäß §20 der VSO gibt es vertragliche Vereinbarungen zwischen Xdream und dem DTU-Präsidium.
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Hm. Nenn mich kleinlich.
Lt. §3.3 der Sportordnung der DTU in der Fassung vom 29.1.07 beträgt die Zeitstrafe bei Verstößen gegen das Windschattenfahrverbot 8 min, in Frankfurt wurden aber nur Zeitstrafen von 6 min gegeben.